Seit langem gilt die Regel, dass die Fanglänge vom Chihuahua nicht kürzer sein darf als die Stirnhöhe und der Winkel vom Stop darf nicht weniger als 90° betragen. Trotzdem werden seit einigen Jahren massenhaft FCI-Zuchthunde aus Russland in die EU importiert, die aussehen wie Teddybären, weil sie viel zu kurze Nasen haben!
Genau das nennt man Qualzucht!
Egal mit welchen Argumenten Züchter dies rechtfertigen: Das sind keine schönen Apfelköpfe, sondern das ist ganz brutale Qualzucht a´la Mops. Wir haben mehrere solcher Chihuahua´s kennengelernt und wir wissen von den Erstickungsanfällen im Sommer, welche die Besitzer ständig in Angst versetzen.
Einen schönen Gruß auch an die Zuchtrichter da draußen, denn fast alle diese Hunde sind, wie wir den Urkunden entnehmen konnten, nationale und internationale Champions. Die Richterberichte mit den Eintragungen "schöner Apfelkopf" oder "ausgeprägter Stop" sind hierbei einfach nur eine Verhöhnung der Tierschutzgesetze, die dies eigentlich allesamt verbieten! Dazu mehr im Artikel über Tierschutzgesetz und Qualzucht!
Der gesunde Kopf eines Chihuahua´s hat mindestens eine Fanglänge die der Stirnhöhe entspricht und mindestens einen 90° Stop (ein rechter Winkel vom Fang zur Stirn). Niemals einen kürzeren Fang und niemals einen spitzen Winkel (<90°). Da nicht jedes Lebewesen perfekt sein kann gilt: Lieber einen etwas längeren Fang und lieber einen leichten stumpfen Winkel beim Stop.
Abb. aus dem Buch "Chihuahuas" von Karin Biala-Gauß (ISBN 3-7888-1133-4)
Es gibt immer wieder die Aussage, dass ein Chihuahua ohne ausgeprägten Apfelkopf kein reinrassiger Chihuahua sein kann. Diese Aussagen kommt von unterschiedlichsten Seiten wie Züchtern, Zuchtvereinen, und was besonders erschreckend ist, sogar von manchen Tierärzten. Deswegen sei hier nochmal in aller Deutlichkeit festgehalten: Die Zucht mit ausgeprägten Apfelköpfen ist durch das Tierschutzgesetz ausdrücklich verboten! Es gibt keinen ausgeprägten Apfelkopf ohne Qualzuchtmerkmale! Im Leitfaden für die Beurteilung von Qualzuchtmerkmalen für die österreichischen Amtstierärzte ist dies schriftlich festgehalten.